Rechtsprechung
RG, 27.06.1913 - Rep. I. 389/12 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Umgrenzung des für die Zusprechung einer Zwangslizenz erforderlichen "öffentlichen Interesses".
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangslizenz. Öffentliches Interesse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 83, 9
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.12.1995 - X ZR 26/92
Voraussetzungen einer Zwangslizenz an einem Arzneimittelwirkstoff
a) In der älteren Rechtsprechung ist ein öffentliches Interesse beispielsweise angenommen worden, wenn die Ausübung des Schutzrechts durch den Lizenznehmer zur besseren Versorgung des inländischen Marktes (RGZ 93, 50), wegen Gefährdung ganzer Industriezweige (RGZ 83, 9, 14), zur Verhinderung von Betriebsstillegungen oder Entlassungen in großem Umfang (RGZ 113, 115; RGZ 143, 223, 226), zur Erhöhung der Betriebssicherheit (RG BlPMZ 1927, 151), zur Förderung der Gesundheit der Allgemeinheit (vgl. RGZ 126, 266; RG Mitt. 1935, 343; RG GRUR 1935, 877, 878) oder zur Sicherstellung der ununterbrochenen Versorgung mit elektrischem Strom (RG GRUR 1936, 604, 605) geboten erschien.